Legislation


Suche
  - Empfang
  - Fürstentum von Monaco
  - Tourismus
  - Unterhaltung in Monaco
  - Kongresse/Seminare
  - Events in Monaco
  - Grand Prix Formel 1
  - Shopping Monte Carlo
  - Monaco Investieren
    Fiskalität
    Legislation
    Banken/Finanzen
    Adressenverzeichnis
  - Wohnsitz
  - Adressenverzeichnis
  - Job Monaco
  - Monaco Immobilien
  - Hotelreservierung
  - Restaurants Monaco
  - Banken
  - Bilder Monaco
  - Goldenes Gästebuch
  - Kontakte
  - Documentation of Monaco
  - Send to a friend
  - Site map

Warning: file_get_contents(https://com.mc/b/?lang=de&from=www.monaco-montecarlo.com): failed to open stream: HTTP request failed! HTTP/1.0 403 Forbidden in /var/home/monaco-montecarlo/public_html/inc/menu_left.php on line 180

Grand Prix Monaco

Tranfert helicopete
Disponible sur iPhone / Available on the iPhone
Sie sind hier :

Empfang

|

Monaco Investieren

|

Legislation

Legislation


FIRMENGRÜNDUNG IN MONACO

Das Ausüben von kommerziellen, handwerklichen, industriellen Aktivitäten oder Dienstleistungen setzt die Genehmigung der monegassischen Regierung voraus. Die Vergabe dieser Genehmigung hängt von den Garantien des Antragsstellers sowie dem Interessengehalt des Projektes für die monegassische Wirtschaft ab. Um die Genehmigung für das Ausüben einer Aktivität zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag bei der Direktion für Wirtschaftsexpansion eingereicht werden:

Rechtsformen für das Ausüben einer Aktivität

Es existieren zahlreiche verschiedene Rechtsformen, von dem Einelunternehmen, den Teilhaberfirmen, den kommerziellen Zusammenschlüssen bishin zur Vereinigung mit wirtschaftlichen Interessen (G.I.E.). In Bezug auf Handelsfirmen unterscheidet man vier legale Rechtsformen :

die offene Handelsgesellschaft (S.N.C.)
die einfache Kommanditgesellschaft (S.C.S.)
die Aktienkommanditgesellschaft (S.C.A.)
die anonyme monegassische Aktiengesellschaft (S.A.M.)
die S.A.R.L, société à responsabilité limitée

Es ist ebenfalls möglich, einer kommerzielle Aktivität in Monaco nachzugehen, indem ein Verwaltungsbüro oder eine Agentur gegründet wird. Personen, deren persönliches Statut es ermöglicht, können dafür ebenfalls eine Trust benutzen.

Aussenhandel

Aufgrund der Gültigkeit der franko-monegassischen Konventionen gelten in Monaco die gleichen Zoll- und Handelsbestimmungen wie in Frankreich. Es besteht völlige Freiheit der Kapitalbewegungen. Obwohl das Gebiet des Fürstentums im Rahmen der Festlegung des Zollgebietes der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Frankreich angeschlossen ist, ist Monaco nicht Mitglied der EWG.

SPEZIELLE STEUERBEFREIUNGEN FÜR FIRMENGRÜNDUNGEN UND FORSCHUNGVue de Monaco et du Cap Martin

Die monegassische Regierung hat spezielle Steuerverfügungen getroffen, um Firmengründungen und die Entwicklung von wirtschaftlichen und technischen Forschungsmassnahmen zu fördern. Gesellschaften, deren Kapital weder direkt noch indirekt zu mehr als 50% von anderen Firmen gehalten werden, sind zwei Jahre lang völlig und für die darauffolgenden drei Jahre teilweise von der Gewinnsteuer befreit. Im Bereich der wissenschaftlichen und technischen Forschung sind spezielle Steuererleichterungen für Firmen, die sich in dieser Domäne stark engagieren, eingerichtet worden. Dies schliesst die Gewährung eines Steuerkredites.

Jede Privatperson oder Firma, die im Rahmen der Ausübung ihrer Aktivitäten einen Angestellten beschäftigen möchte, muss eine Beschäftigungsgenehmigung einholen sowie die Angestellten bei der Kompensationskasse für Sozialversicherung (CCSS) und der Autonomen Rentenkasse (CAR) anmelden.
Diese Anmeldung berechtigt den Angestellten, unter bestimmten Bedingungen folgende Leistungen in Anspruch zu nehmen:

Familienunterstützung für sorgepflichtige Kinder
Lohnfortzahlungen (halbes Gehalt)
teilweise Kostenrückerstattung für ärztliche Behandlungen im Krankheitsfall
Pensionsrente

Die Sätze für die Sozialabgaben sind wie folgt :

CCSS:

16 % des Bruttogehaltes zu Lasten des Arbeitsgebers

CAR:

7,04 % des Bruttogehaltes zu Lasten des Arbeitsgebers
6,15% des Bruttogehaltes zu Lasten des Arbeitnehmers.

Arbeitgeber haben die Möglichkeiten, eine Befreiung der Zahlung der Sozialabgaben zu erwirken.

Weiterhin müssen im Rahmen der Arbeitslosenversicherung, der Alters- und Rentenversorgung für leitende Angestellten und normale Angestellten, sowie des Sozialfonds der Unternehmen Abgaben entrichtet werden, die mit den in Frankreich von Arbeitgebern zu entrichtenden Beiträgen identisch sind.

Die von den Arbeitgebern zu entrichtenden verschiedenen Sozialabgaben belaufen sich durchschnittlich auf 33% des Gehaltes..

La Costa Properties Monaco - Immobilier Monaco

Le Mirabeau - entre le Casino et la Mer

Monaco / Le Mirabeau
Superficie : 164 m²

Détails du produit

B&C Monaco Properties - Immobilier Monaco

2 PIECES A RENOVER EN 3 PIECES

Monaco / Palais Armida
Superficie : 100 m²
Prix :4 500 000 €

Détails du produit

©2023 Monte-Carlo Multimédia Monaco
Politique de Confidentialité - Conditions Générales d´Utilisation - Avertissement - Signaler une erreur