FIRMENGRÜNDUNG IN MONACO
Das Ausüben von kommerziellen,
handwerklichen, industriellen Aktivitäten oder Dienstleistungen setzt die
Genehmigung der monegassischen Regierung voraus. Die Vergabe dieser
Genehmigung hängt von den Garantien des Antragsstellers sowie dem
Interessengehalt des Projektes für die monegassische Wirtschaft ab. Um die
Genehmigung für das Ausüben einer Aktivität zu erhalten, muss ein
entsprechender Antrag bei der Direktion für Wirtschaftsexpansion
eingereicht werden:
Rechtsformen für das Ausüben einer Aktivität
Es existieren zahlreiche verschiedene
Rechtsformen, von dem Einelunternehmen, den Teilhaberfirmen, den
kommerziellen Zusammenschlüssen bishin zur Vereinigung mit
wirtschaftlichen Interessen (G.I.E.). In Bezug auf Handelsfirmen
unterscheidet man vier legale Rechtsformen :
 die offene Handelsgesellschaft (S.N.C.)  die einfache Kommanditgesellschaft (S.C.S.)  die Aktienkommanditgesellschaft (S.C.A.)  die anonyme monegassische Aktiengesellschaft (S.A.M.)
 die S.A.R.L, société à responsabilité limitée
Es ist ebenfalls möglich, einer
kommerzielle Aktivität in Monaco nachzugehen, indem ein Verwaltungsbüro
oder eine Agentur gegründet wird. Personen, deren persönliches Statut es
ermöglicht, können dafür ebenfalls eine Trust benutzen.
Aussenhandel
Aufgrund der Gültigkeit der
franko-monegassischen Konventionen gelten in Monaco die gleichen Zoll- und
Handelsbestimmungen wie in Frankreich. Es besteht völlige Freiheit der
Kapitalbewegungen. Obwohl das Gebiet des Fürstentums im Rahmen der
Festlegung des Zollgebietes der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
Frankreich angeschlossen ist, ist Monaco nicht Mitglied der EWG.
SPEZIELLE STEUERBEFREIUNGEN FÜR FIRMENGRÜNDUNGEN UND
FORSCHUNG
Die monegassische Regierung hat spezielle
Steuerverfügungen getroffen, um Firmengründungen und die Entwicklung von
wirtschaftlichen und technischen Forschungsmassnahmen zu fördern.
Gesellschaften, deren Kapital weder direkt noch indirekt zu mehr als 50%
von anderen Firmen gehalten werden, sind zwei Jahre lang völlig und für
die darauffolgenden drei Jahre teilweise von der Gewinnsteuer befreit. Im
Bereich der wissenschaftlichen und technischen Forschung sind spezielle
Steuererleichterungen für Firmen, die sich in dieser Domäne stark
engagieren, eingerichtet worden. Dies schliesst die Gewährung eines
Steuerkredites.
Jede Privatperson oder Firma, die im Rahmen
der Ausübung ihrer Aktivitäten einen Angestellten beschäftigen möchte,
muss eine Beschäftigungsgenehmigung einholen sowie die Angestellten bei
der Kompensationskasse für Sozialversicherung (CCSS) und der Autonomen
Rentenkasse (CAR) anmelden. Diese Anmeldung berechtigt den
Angestellten, unter bestimmten Bedingungen folgende Leistungen in Anspruch
zu nehmen:
Familienunterstützung für sorgepflichtige Kinder
Lohnfortzahlungen (halbes Gehalt)
teilweise Kostenrückerstattung für ärztliche Behandlungen im
Krankheitsfall
Pensionsrente
Die Sätze für die Sozialabgaben sind wie folgt :
CCSS: |
16 % des Bruttogehaltes zu
Lasten des Arbeitsgebers
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CAR: |
7,04 % des Bruttogehaltes zu
Lasten des Arbeitsgebers 6,15%
des Bruttogehaltes zu Lasten des Arbeitnehmers. |
Arbeitgeber haben die Möglichkeiten, eine Befreiung der Zahlung
der Sozialabgaben zu erwirken. |
Weiterhin müssen im Rahmen der Arbeitslosenversicherung, der Alters-
und Rentenversorgung für leitende Angestellten und normale Angestellten,
sowie des Sozialfonds der Unternehmen Abgaben entrichtet werden, die mit
den in Frankreich von Arbeitgebern zu entrichtenden Beiträgen identisch
sind.
Die von den Arbeitgebern zu entrichtenden
verschiedenen Sozialabgaben belaufen sich durchschnittlich auf
33% des Gehaltes..
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