Der Fürst :
Der souveräne und unabhängige
Staat des Fürstentum von Monacos wird durch die Konstitution vom 17.
Dezember 1962 regiert(amended by Law No. 1.249 of April 2, 2002), die ihre Regierung als konstitutionelle
Erbmonarchie definiert. Der Fürst agiert als Staatschef und repräsentiert
das Fürstentum in seinen auswärtigen Angelegenheiten mit anderen Nationen.
Der Fürst unterzeichnet und ratifiziert die Verträge. Die Thronfolge wird
durch die direkte und legitime Nachkommenschaft des Fürsten unter
Berücksichtigung des Erstgeborenen geregelt. Die Priorität wird bei
gleichem Verwandtschaftsgrad den männlichen Nachfolgern gegeben. Sollte es
keine legitimen Nachfolger geben, so kann auch ein Adoptivkind die
Thronfolge antreten besteigen. Der Erbprinz kann sein Amt erst mit
Volljährigkeit, d.h. 21 Jahren, ausüben, gegebenenfalls wird die Macht
durch eine Regentschaft ausgeübt. In einigen Fragen steht dem Fürsten die
Unterstützung von rein konsultativen Versammlungen zur Seite, dem Rat der
Krone und dem Staatsrat.
Die exekutive Gewalt:
Sie unterliegt der hohen Autorität des
Fürsten und wird von einem Staatsminister und fünf Regierungsräten
ausgeübt, die die Regierung bilden. Die Regierung wird in ihren Aufgaben
von konsultativen Organen unterstützt : dem Rat der Krone, dem Staatsrat
und dem Wirtschaftsrat.
Die legislative Gewalt:
Sie wird durch den Fürsten und den
Nationalrat ausgeübt. Der Fürst ist Initiator der neuen Gesetze. Die
Gesetzesvorlagen werden von der Regierung vorbereitet und vom Nationalrat
verabschiedet. Die öffentliche Bekanntmachung unterliegt einzig und allein
dem Fürsten.
Die gerichtliche Gewalt:
Sie unterliegt dem Fürsten, der die volle
Ausübung an die Gerichtshöfe delegiert. In Monaco gibt es keinen
Justizminister, sondern die Direktion der gerichtlichen Dienste. Die
Richter sind unabhängig und die gerichtliche Organisation vollständig. Der
Obergerichtshof behandelt die Angelegenheiten konstitutioneller Art,
verwaltungsrechtliche Belange und Kompetenzkonflikte..
Die anderen Einrichtungen der
Rechtssprechung sind:
Das Gericht der Ersten Instanz, das
Berufungsgerichtshof, der oberste Gerichtshof (Berufung), das
Geschworengericht. Verschiedene Instanzen sind in der Rechtssprechung
für bestimmte Konflikte spezialisiert (Familien-, Arbeits-, Miet- und
Enteignungsrecht).
Andere Einrichtungen im Fürstentum
:
Der Kommunalrat Dieser setzt sich
aus 15 Mitgliedern zusammen, die in direkten und allgemeinen Wahlen
gewählt werden. Der Kompetenzbereich betrifft Angelegenheiten, die mit
Stadtplanung, der Animation von bestimmten Stadtvierteln und der
Fortsetzung der monegassischen Traditionen zusammenstehen.
Der Rat der Krone Er setzt sich
aus sieben monegassischen Mitgliedern, die vom Fürsten ernannt werden,
zusammen. Der Präsident und drei Mitglieder werden direkt vom Fürsten
bestimmt. Drie Mitglieder werden auf Vorschlag des Nationalrates ernannt.
Der Rat der Krone trifft mindestens zweimal pro Jahr zusammen, um über die
wichtigen Angelegenheiten und Interessen des Fürstentums zu beratschlagen.
Für Fragen betreffend internationale Abkommen, die Auflösung des
Nationalrates, Ansuchen auf Erhalt der monegassischen Staatsbürgerschaft
und Problem in Zusammenhang mit Begnadigung und Amnestie muss der Rate der
Krone befragt werden.
Der Staatsrat Es handelt sich
hier um eine Versammlung, die eine konsultative Rolle innehat und sich aus
zwölf vom Fürsten ernannten Mitgliedern zusammensetzt. Die Aufgabe des
Staatsrates ist es, auf Anfrage des Fürsten Gesetzes- und Erlassvorschläge
auszuarbeiten.
Der Wirtschaftsrat Der
Wirtschaftsrat setzt sich aus 30 Mitgliedern zusammen, die vom Fürsten
nach Empfehlung der Regierung, der Arbeitgeberkammer und der
Arbeitergewerkschaften ernannt werden. Die Regierung kann den
Wirtschaftsrat in wirtschaftlichen Staatsbelangen hinzuziehen. Seine
Hauptaufgabe besteht darin, den Dialog zwischen den verschiedenen
Sozialpartnern zu erleichtern.
Der Nationalrat Der Nationalrat
setzt sich aus 18 Mitgliedern zusammen, die von den volljährigen
Monegassen (älter als 21 Jahre) durch direkte allgemeine Wahlen und
Listenwahl gewählt werden. Diese Versammlung verabschiedet die Gesetze
und Haushaltsetats. Der Nationalrat trifft zweimal pro Jahr zusammen, kann
jedoch auch zu ausserordentlichen Sitzungen auf Wunsch des Fürsten oder
der Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder zusammentreffen. Die Sitzungen
sind öffentlich und die Berichte der Debatten werden in der offiziellen
Zeitung veröffentlicht.
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